Klasse 4 Elterninformation

Liebe Eltern der Klasse 4,
bald ist es so weit, nach langen Wochen des Homeschoolings dürfen wir die Türen unserer Schule wieder öffnen und zumindest Ihren Kindern können wir ein halbwegs normales Unterrichtsangebot machen (soweit man das in diesen Zeiten und unter diesen Umständen eben normal nennen kann).
Bitte beachten Sie zunächst die folgenden Hinweise:
Ihr Kind darf nicht in der Schule erscheinen, wenn
– es innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt ist oder
– unter häuslicher Quarantäne steht oder
– in seinem unmittelbaren Kontaktbereich (familiäres Umfeld) ein Covid- 19-Fall aufgetreten ist oder
– aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Durchfall) oder
- es aufgrund einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehört bzw. ein Familienmitglied aufgrund einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehört und eine Prüfungsdurchführung in einem isolierten Raum nicht möglich ist.
Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 37,5 Grad ohne weitere Symptome, ist ein Grund, nicht in der Schule zu erscheinen.
In den vergangenen Tagen haben Frau Antunes, Herr Oberhagemann und ich unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und Hygienevorschriften ein „Beschulungs-konzept“ entwickelt.
Ich bedanke mich aufrichtig, für Ihre gute Unterstützung in den vergangenen Wochen und freue mich, dass Sie sich in die Vorüberlegungen zu unserem Beschulungs-konzept eingebracht haben.
Gerne möchte Ich Ihnen unsere diesbezügliche Planungsarbeit der letzten Wochen heute vorstellen:
Die vierte Klasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt (Gruppe A und Gruppe B).
Die Gruppen besuchen die Schule im wöchentlichen Wechsel, diese Informationen entnehmen Sie bitte einem angefügten Plan. Ihre Kinder können dann jeweils von 9 bis 12 Uhr in der Schule anwesend sein.
In der Schule werden die Kinder von Frau Antunes (Deutsch, Mathe und SU) unterrichtet. Dankenswerterweise wird Frau Antunes von Frau Morascher unterstützt.
Die Gruppe, die sich nicht in der Schule befindet, erhält weiterhin Aufgaben für das sog. Homeschooling.
Die Lernräume werden täglich unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen gereinigt.
Zu Tagesbeginn betreten die Kinder einzeln das Schulgebäude, ich werde unterstützend anwesend sein. Frau Antunes und Frau Morascher werden Ihre Kinder dann mit den Hygienemaßnahmen vertraut gemacht.
Dazu gehört u.a. das Desinfizieren der Hände, die Wiederholung der Husten-und Niesetikette. Eine Belehrung zum richtigen Händewaschen werden wir auch durchführen.
Ich bin zwar sicher, dass Sie mit Ihren Kindern in den letzten Wochen
vermehrt auf Hygiene geachtet haben, gleichwohl gehört eine Unterweisung Ihrer
Kinder zu unserem Hygienekonzept.
Auch die Lernräume sind so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Jedes Kind erhält einen festen, individuellen Arbeitsplatz, der ausschließlich von einem Kind benutzt werden darf. Die Lerngruppe, die in der folgenden Woche den Raum nutzt, bekommt dann die jeweils andere Tischhälfte zugewiesen.
Auf dem Schulhof bieten wir Spiel- und Bewegungsangebote an, die von der Struktur her so angelegt sind, dass sie den Kindern die Einhaltung des Mindestabstands vereinfachen. Die Aufsicht in den Pausen wird entweder von Frau Antunes oder Frau Morascher übernommen. Es werden nie mehr als 6 Kinder zur gleichen Zeit auf dem Schulhof sein.
Wir haben entschieden, die angekündigte „Phase zum Hochfahren des Schulbetriebs“ bis zu den Maiferien so zu gestalten, dass der Unterricht in den ersten beiden Wochen um ca. 12 Uhr endet.
So können wir relativ flexibel reagieren, wenn wir Probleme ausmachen (z.B. bei der Pausenregelung).
Für den Zeitraum nach den Maiferien werden wir ggf. Anpassungen vornehmen.
Bitte bedenken Sie, dass wir unserem Kooperationspartner, dem KTH St. Marien, einige Vorbereitungszeit gewähren müssen. Ich erhalte allerdings vorsichtige Signale aus dem KTH, dass ab dem 25.05. eine GBS-Betreuung von 13 bis 16 Uhr möglich ist.
Alle weiteren Informationen die Gruppeneinteilung, den Unterricht oder Details betreffend, erhalten Sie durch Frau Antunes.
Sie erhalten auch einen Auszug aus einem Schreiben des Schulträgers bezüglich der Präsenz- bzw. Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler. Bitte nehmen Sie diesen zur Kenntnis.
Wenn es Fragen zur Planung des Unterrichts bzw. der Organisation gibt, wenden Sie sich bitte gerne an Ihre Elternvertreter*innen, die diese dann gebündelt an Frau Antunes weitergeben.
Ich sende Ihnen ganz herzliche Grüße und wünsche Ihnen: Bleiben Sie gesund! Marion Karg, komm. Schulleiterin.
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht
Schreiben des Abteilungsleiters der Katholischen Schulen und Hochschulen, Herr Dr. Haep
- Kinder und Jugendliche mit einschlägigen Vorerkrankungen, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden, müssen den Präsenzunterricht in der Schule nicht besuchen. Sie können zunächst zuhause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Der Verbleib im Fernunterricht kann in diesem Fall auch bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausgeweitet werden.
- Gesunde Schülerinnen und Schüler ohne einschlägige Vorerkrankungen werden auf Antrag dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vater oder Mutter nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen. Gleiches gilt bspw. für Geschwister mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion. Das Vorliegen der Vorerkrankungen bzw. besonderen Gefährdung bei diesen im Haushalt lebenden Personen ist glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch Vorlage eines Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweise, durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch eine andere glaubhafte schriftliche Erklärung zum Grund der Gefährdung geschehen.
Wichtig: Es besteht keine Verantwortlichkeit der Schule, diese Personengruppen zu ihrem eigenen Schutz vom Schulbesuch fernzuhalten. Vielmehr handelt die Schule nur auf Antrag. Wird kein Antrag gestellt, dann kommt das Kind. Die Entscheidung, einem solchen Antrag stattzugeben, obliegt der Schulleitung.
Dr. Christopher Haep Leiter Abteilung Schule und Hochschule